Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kein Ersatz des Prämienschadens, wenn der Gegner oder dessen Versicherung keinen Anlass zu einer überflüssigen Zwischenfinanzierung durch die eigene Vollkaskoversicherung gibt
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 14.08.1984 - 3 O 1005/84
- OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84
Papierfundstellen
- VersR 1987, 65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64
Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84
Seit der Entscheidung BGHZ 44, 382 [vgl. Hinweis unter ES Kfz-Schaden G-5/3] ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß der Rabattverlust in der Kaskoversicherung grundsätzlich erstattungsfähig ist. - BGH, 28.10.1982 - III ZR 89/81
Leistungen aus der Kaskoversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84
Danach ist die Versicherungsleistung, wenn die Bekl. - wie vorliegend unstreitig - den Schaden in voller Höhe auszugleichen hat, nur als eine »Zwischenfinanzierung« anzusehen (BGH, VersR 1983, 85, 86).
- AG Münster, 17.11.1999 - 5 C 4641/99
Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung ohne vorherhige Inanspruchnahme der …
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Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.05.1985 - 1 U 164/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Amtshaftung für Schäden durch Regenfälle mit Kanalrückstau; Unterdimensionierung einer Kanalisation
- VersR (via Owlit)
BGB § 839
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 16.05.1984 - 2 O 152/84
- OLG Frankfurt, 13.05.1985 - 1 U 164/84
Papierfundstellen
- VersR 1986, 1125
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 16.10.1998 - 6 U 1049/98
Schadensersatz; Grundstück; Überschwemmung; Kanalisation; Haftpflicht
Ebenfalls ist entgegen der Auffassung des Landgerichtes die Anwendung von § 2 Abs. 1 HPflG nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Schäden ihren Grund darin haben, dass in der Anlage der Beklagten ein Rückstau entstanden war (so wohl OLG Düsseldorf, U. v. 12.11.1981, Az: 18 U 190/78, VersR 1982, 857; OLG Frankfurt/Main, U. v. 13.05.1985, Az: 1 U 164/84, VersR 1986, 1125;… zum Streitstand: Filthaut, a. a. O., § 2 Rdnr. 27).